Gebäude unterliegen durch Beanspruchungen aus Wind, Schnee und Niederschlag und auch aus der Nutzung -
einem Alterungsprozess, der sich an den konstruktiven Bauteilen - meist durch Korrosionserscheinungen, Risse und schädliche Verformungen zeigt.
Insbesondere haben sich in der ersten Dekade dieses Jahrhunderts Gebäudeeinstürze ergeben, die auf einer Gleichgültigkeit gegenüber sichtbaren Schäden und Renovierungsstaus beruhten. Verantwortlich bei Schadensereignissen an Gebäuden ist der Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes, der, insbesondere bei Personenschäden, strafrechtliche Konsequenzen tragen muss.
Dieser Sachverhalt hat Unternehmungen und die Öffentliche Hand dazu bewogen, wiederkehrende technische Untersuchungen an Gebäuden zu veranlassen.
Mit der VDI – Richtlinie hat der Verein Deutscher Ingenieure e.V. ein Regelwerk erstellt, das eine weitestgehend objektive Einschätzung der Tragsicherheit, der Dauerhaftigkeit und der Nutzungssicherheit eines bestehenden Gebäudes zulässt.
Die Einschätzung des Gebäudebestandes wird Ihnen in Form eines Bauwerksbuches zur Verfügung gestellt.
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