Gebäude und Brückenbauwerke unterliegen - durch Beanspruchungen aus Wind, Schnee, Niederschlag und auch aus der Nutzung -
einem Alterungsprozess, der sich anfänglich an den konstruktiven Bauteilen, meist durch Korrosionserscheinungen, Risse oder schädliche Verformungen, zeigt.
Insbesondere haben sich in der Vergangenheit Gebäudeeinstürze ergeben, die auf einer Nichtbeachtung sichtbarer Schäden während der Nutzungsdauer beruhten, Renovierungsstaus erzeugten und letzlich zum Kollaps führten.
Verantwortlich bei Schadensereignissen an Gebäuden ist der Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes oder des Brückenbauwerks.
Dieser Sachverhalt hat Unternehmungen und die Öffentliche Hand dazu bewogen, wiederkehrende technische Untersuchungen an Gebäuden und Brückenbauwerken zu veranlassen.
Mit der VDI – Richtlinie hat der Verein Deutscher Ingenieure e.V. ein Regelwerk erstellt, das eine weitestgehend objektive Einschätzung der Tragsicherheit, der Dauerhaftigkeit und der Nutzungssicherheit eines bestehenden Gebäudes zulässt. Gleiches gilt für Brückenbauwerke, deren Inspektionen in DIN 1076 geregelt werden.
Nach erfolgter Inspektion wird der Bauwerkszustand nach den genannten Vorschriften bewertet und Empfehlungen für die Sanierung und deren Dringlichkeit vorgeschlagen. Die Gesamteinschätzung des Gebäude- bzw. Brückenbestandes wird Ihnen in Form eines Bauwerksbuches zur Verfügung gestellt.